Absturzsichernde Verglasung für Fenster und Türen (TRAV)

Absturzsicherung für bodentiefe Fenster und Türen

Die Verwendung von Sicherheitsglas zur Absturzsicherung bei Bauelementen wird unter anderem durch die Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) vorgegeben. Mit der Verglasung eines statisch beanspruchten Elements müssen definierte Mindeststandards erreicht werden. Die TRAV ging in die DIN 18008-4 über. Verglasungen werden nach TRAV in Klassen eingeteilt, je nachdem, ob eine Verglasung allein oder in Kombination mit einem Handlauf über absturzsichernde Eigenschaften verfügt.

Minimale Brüstungshöhe bei Bauelementen

Bei Fenstern und Türen ist das Einhalten minimaler Brüstungshöhen ebenfalls festen Regeln unterworfen und deshalb von hoher Praxisrelevanz. Die Reglementierung erfolgt durch die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer. Im Privatbereich gilt für die meisten Bundesländer eine minimale Brüstungshöhe von 100 cm, gemessen ab der Oberkante des Fertigfußbodens. Bei einer Absturzhöhe von mindestens 12 m beträgt sie sogar 110 cm. Für einzelne Bereiche wie Kindertagesstätten, Schulen oder Gewerbebetriebe gelten zum Teil abweichende Regelungen.

Unterhalb der minimalen Brüstungshöhe ist die Verwendung von  Festelementen mit absturzsichernder Verglasung vorgeschrieben, falls keine Geländer oder bei bodentiefen Elementen keine Teilungen vorhanden sind.

Absturzsichernde Verglasung für bodentiefe Fenster

Bodentiefe Fenster als Festverglasung im Rahmen
Bodentiefe Fenster als Festverglasung im Rahmen

Eine absturzsichernde Verglasung stellt bestimmte Anforderungen an den Aufbau des Glaspakets. Neben dem Schutz der Hausbewohner vor Absturz muss eine Gefährdung von Passanten durch herabfallende Splitter ausgeschlossen werden. Deshalb sollte die äußere Glasscheibe als Verbund-Sicherheitsglas (VSG) ausgeführt sein. Für die innere Scheibe steht neben VSG alternativ Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) zur Auswahl. Wir empfehlen einen Aufbau mit außen VSG in der Dicke 9,5 mm und innen ESG 6 mm. Im Rahmen der Bauplanung erfolgt die Vorgabe für den nötigen Scheibenaufbau auch auf Grund der erforderlichen statischen Nachweise.

Absturzsichernde Verglasung – Klassen gemäß TRAV

Hier folgt eine kurze Darstellung der Einteilung von absturzsichernden Verglasungen nach TRAV:

Klasse A

Die Absturzsicherung wird ausschließlich durch die Verglasung gewährleistet, beispielsweise mit einer raumhohen, bodentiefen Festverglasung ohne Teilung und Handlauf. In diesem Fall ist die Verwendung von VSG sowohl bei einer Einfachverglasung als auch bei Mehrfachverglasungen vorgeschrieben.

Klasse B

Eine eingespannte Einfachverglasung stellt zusammen mit einem am Glas befestigten Handlauf die Absturzsicherung her. Hier besteht die Vorschrift, dass der Handlauf auch bei Ausfall einer Scheibe durch die Verglasung benachbarter Elemente getragen wird.

Klasse C

Diese Klasse definiert sich durch einen von der Verglasung unabhängig getragenen Handlauf. Die Verglasung ist ohne statische Belastung ausgeführt und füllt nur den Bereich unterhalb des Handlaufs aus.